Weitere Entscheidung unten: LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2019

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18   

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LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18 (https://dejure.org/2018,24199)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2018 - 3 Sa 238/18 (https://dejure.org/2018,24199)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2018 - 3 Sa 238/18 (https://dejure.org/2018,24199)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Auszug aus LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18
    Wenn für den Empfänger diese Möglichkeit unter gewöhnlichen Verhältnissen besteht, ist es unerheblich, wann er die Erklärung tatsächlich zur Kenntnis genommen hat oder ob er daran z.B. durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände zunächst gehindert war (BAG 16.03.1988, EzA BGB § 130 Nr. 16; BAG 02.03.1989, EzA BGB § 130 Nr. 22; BAG 22.03.2012, EzA KSchG § 5 Nr. 41; BAG 25.04.2018, 2 AZR 493/17).
  • LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 721/10

    Zugang der Kündigung bei Einwurf in Hausbriefkasten während des Nachmittags

    Auszug aus LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18
    Der Einwurf eines Kündigungsschreibens in den Hausbriefkasten zu einer Zeit, bei der eine Nachschau in den Hausbriefkasten verkehrsüblich nicht mehr zu erwarten ist, bewirkt dann einen Zugang erst am Folgetag (LAG Köln 17.09.2010, NZA-RR 2011, 180; LAG Schleswig-Holstein 13.10.2015, NZA 2015, 14).
  • BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 34/53

    Kündigungsschutzklage: Prüfungsreihenfolge

    Auszug aus LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18
    Als Auflösungsgründe kommen nur solche in Betracht, die das persönliche Verhältnis, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben oder das Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG 14.10.1954, AP KSchG § 3 Nr. 6; BAG 10.10.2002, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 46), wobei es allerdings nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer diese schuldhaft herbeigeführt hat; es kommt vielmehr auf die objektive Lage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BAG 30.06.1959, AP KSchG § 1 Nr. 56 ; BAG 23.06.2005, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 52 ).
  • BAG, 30.06.1959 - 3 AZR 111/58

    Kündigung - Unwirksamkeit - Kündigungsschreiben - Angabe von Kündigungsschreiben

    Auszug aus LAG Hamm, 15.08.2018 - 3 Sa 238/18
    Als Auflösungsgründe kommen nur solche in Betracht, die das persönliche Verhältnis, die Wertung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben oder das Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG 14.10.1954, AP KSchG § 3 Nr. 6; BAG 10.10.2002, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 46), wobei es allerdings nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer diese schuldhaft herbeigeführt hat; es kommt vielmehr auf die objektive Lage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an (BAG 30.06.1959, AP KSchG § 1 Nr. 56 ; BAG 23.06.2005, EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 52 ).
  • LAG Hamm, 23.02.2022 - 10 Sa 492/21

    Kündigung wegen sexueller Handlungen; Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung

    Zu berücksichtigen ist allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG, 10.06.2010, - 2 AZR 297/09, juris, Rn. 13; s.a. LAG Hamm, 15.08.2018, - 3 Sa 238/18, juris, Rn. 137, 138).
  • ArbG Aachen, 24.09.2019 - 4 Ca 817/19

    Außerordentliche Kündigung; Arbeitsverweigerung; Zurückbehaltungsrecht;

    Die hier jedoch direkt und unmittelbar erfolgte Kündigung erweist sich, auch unter Berücksichtigung des Vorliegens einer ausdrücklichen Arbeitsanweisung, ohne vorherige Abmahnung als unverhältnismäßig (vgl. auch LAG Hamm, Urteil vom 15.08.2018 - 3 Sa 238/18, Rn. 118 ff.; juris).
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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2019 - 3 Sa 238/18   

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https://dejure.org/2019,22005
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2019 - 3 Sa 238/18 (https://dejure.org/2019,22005)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.05.2019 - 3 Sa 238/18 (https://dejure.org/2019,22005)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Mai 2019 - 3 Sa 238/18 (https://dejure.org/2019,22005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Faktorisierte Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages im Rahmen eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes

  • IWW

    § 22 MTV, § 22 Ziffer 8 a MTV, § 15 Ziff. 5 MTV, § 15 Ziff. 7 MTV, § 9 Ziff. 2 TV-Ärzte, § 77 BetrVG, § 7 Abs. 1 S. 2 TVöD, § 7 TVöD

  • Wolters Kluwer

    Faktorisierter Nachtarbeitszuschlag; Bereitschaftsdienst; Darlegungs- und Beweislast; Faktorisierte Zahlung eines Nachtarbeit...

  • rechtsportal.de

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Tarifnorm

  • rechtsportal.de

    Faktorisierter Nachtarbeitszuschlag; Bereitschaftsdienst; Darlegungs- und Beweislast - Faktorisierte Zahlung eines Nachtarbeitszuschlages im Rahmen eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2019 - 3 Sa 238/18
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die insoweit vergleichbare Tariflage im öffentlichen Dienst mehrfach ebenso entschieden (BAG 24.09.2008 a.a.O. sowie BAG 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - ap Nr. 1 zu § 9 TVöD = NZA 2009, 45 = DB 2009, 121).

    Unzutreffend führt die Klägerin die zuletzt zitierte Entscheidung (BAG 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - a.a.O.) zur Stützung ihres Rechtsstandpunktes an.

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 770/07

    Wechselschichtzulage nach § 8 Abs 5 TVöD - Unterbrechung der Arbeitszeit durch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2019 - 3 Sa 238/18
    Erforderlich ist für diese Organisationseinheit ein Schichtsystem, indem die einzelnen Arbeitsplätze der Abteilung im Wechsel der Schichten durch unterschiedlicher Arbeitnehmer nahtlos besetzt werden (vgl. dazu BAG 24.09.2008 - 10 AZR 770/07 - PflR 2009, 12=NZA 2009, 272 bezogen auf § 7 TVöD).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht für die insoweit vergleichbare Tariflage im öffentlichen Dienst mehrfach ebenso entschieden (BAG 24.09.2008 a.a.O. sowie BAG 24.09.2008 - 10 AZR 669/07 - ap Nr. 1 zu § 9 TVöD = NZA 2009, 45 = DB 2009, 121).

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